Verlustmeldung machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundbüro im Rathaus Aßling anzeigen. Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
Beim Abholen einer Fundsache bitte den Personalausweis mitbringen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden ?
Jeder der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich beim Fundbüro im Rathaus Aßling abgeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5%, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3% des Wertes.