Aufhebung der Abkochverfügung und Dauerchlorung der zentralen Wasserversorgung der Gemeinde Aßling
Wegen des Nachweises von coliformen Keimen in mehreren Proben an den Quellen und im Netz der zentralen Wasserversorgung Aßling wurde vom Landratsamt Ebersberg mit Schreiben vom 08.09.2020 ein Abkochgebot mit Dauerchlorung für das Trinkwasser angeordnet.
Als Ursache wurde eine Beeinträchtigung der Kupfergrabenquellen 1 und 3 durch mehrere Starkregenereignisse festgestellt. Die Quellen bleiben bis auf weiteres vom Netz getrennt. Durch die Chlorungsmaßnahme wurde das Netz vollständig gereinigt.
Nach der Dauerchlorung wurden am 21.09.2020 im gesamten Netz insgesamt 20 Kontrollproben vom Gesundheitsamt gezogen. Nach den Untersuchungsergebnissen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden in keiner Probe coliforme Keime mehr nachgewiesen.
Die festgestellten Ergebnisse entsprechen somit den Anforderungen der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser ist ab sofort wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Somit ist das Abkochen nicht mehr nötig!
Es kann in den folgenden Tagen noch zu minimalen Geschmacks- und Geruchsveränderungen des Wassers kommen, da es einige Zeit dauert, bis das Chlor aus den Leitungen gespült wird. Dies ist gesundheitlich jedoch unbedenklich.